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Wege der Forderungssicherung und ihrer insolvenzfesten Durchsetzung in der Insolvenz des Geschäftspartners

Ein aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage aktuelles Thema ist die Insolvenz des Geschäftspartners. Diese ist häufig mit erheblichen Forderungsausfällen des eigenen Unternehmens verbunden. Es ist in der Praxis der Regelfall, dass der ungesicherte Insolvenzgläubiger eine Quote erhält, die unter 5 Prozent liegt.

Wir werden Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihre Forderungen gegenüber dem Geschäftspartner sichern können und stellen die Auswirkungen und Vorzüge der einzelnen Sicherheiten im Insolvenzverfahren dar. Wir werden erläutern, was Sie bei einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren unbedingt beachten sollten und welche Rechte und Möglichkeiten Ihnen zustehen.

In der Praxis noch unerfreulicher als der Forderungsausfall selbst sind die in der insolvenzrechtlichen Rückerstattungspflicht bereits enthaltenen Gelder. Häufig entscheidet über die Rückerstattung oder das Behaltendürfen nur eine Formulierung. Wir werden Sie auf besondere Risiken hinweisen und aufzeigen, wie Sie diese umgehen können.

Referent: Marco Martin, Rechtsanwalt


Programm

  • Allgemeine Einführung in den Ablauf des Insolvenzverfahrens
  • Forderungssicherung in der Insolvenz unter Berücksichtigung der Schwerpunktfragen zur Insolvenzanfechtung

Veranstaltungstermine und Anmeldung
12. Januar 2010  in Hamburg 14:30 - 17:00 Uhr  ---
11. Juni 2010  in Hamburg 14:30 - 17:00 Uhr  ---

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Teilnahmegebühr

Teilnahmegebühr 80,- € zzgl. Mwst.

Veranstaltungsort

Das Seminar findet in den Räumlichkeiten von Creditreform in Hamburg statt:

Creditreform Hamburg von der Decken & Wall KG
Wandalenweg 8-10
20097 Hamburg

Tel: 0 40 / 2 36 04 - 1 89

 



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Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen zu den regionalen Veranstaltungen hilft Ihnen gerne:

Frau Marlies Böhlke-Kühn
Tel.: 0 40 / 2 36 04 - 189

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Tel.: 0 40 / 2 36 04-0 | Fax: 0 40 / 2 36 04-195 | E-Mail: info@hamburg.creditreform.de