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Forderungssicherung
Wege der Forderungssicherung und ihrer insolvenzfesten Durchsetzung in der Insolvenz des Geschäftspartners
Ein aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage aktuelles Thema ist die Insolvenz des Geschäftspartners. Diese ist häufig mit erheblichen Forderungsausfällen des eigenen Unternehmens verbunden. Es ist in der Praxis der Regelfall, dass der ungesicherte Insolvenzgläubiger eine Quote erhält, die unter 5 Prozent liegt.
Wir werden Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihre Forderungen gegenüber dem Geschäftspartner sichern können und stellen die Auswirkungen und Vorzüge der einzelnen Sicherheiten im Insolvenzverfahren dar. Wir werden erläutern, was Sie bei einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren unbedingt beachten sollten und welche Rechte und Möglichkeiten Ihnen zustehen.
In der Praxis noch unerfreulicher als der Forderungsausfall selbst sind die in der insolvenzrechtlichen Rückerstattungspflicht bereits enthaltenen Gelder. Häufig entscheidet über die Rückerstattung oder das Behaltendürfen nur eine Formulierung. Wir werden Sie auf besondere Risiken hinweisen und aufzeigen, wie Sie diese umgehen können.
| Referent: |
Marco Martin, Rechtsanwalt |
- Allgemeine Einführung in den Ablauf des Insolvenzverfahrens
- Forderungssicherung in der Insolvenz unter Berücksichtigung der Schwerpunktfragen zur Insolvenzanfechtung
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12. Januar 2010 in Hamburg |
14:30 - 17:00 Uhr |
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11. Juni 2010 in Hamburg |
14:30 - 17:00 Uhr |
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Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Teilnahmegebühr 80,- € zzgl. Mwst.
Veranstaltungsort
Das Seminar findet in den Räumlichkeiten von Creditreform in Hamburg statt:
Creditreform Hamburg von der Decken & Wall KG
Wandalenweg 8-10
20097 Hamburg
Tel: 0 40 / 2 36 04 - 1 89
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